Valet-Parking: Kloten auch vor Bundesgericht abgeblitzt

Billigparkplätze für Flugreisende sind in der Klotener Industrie grundsätzlich zulässig. Dies hat das Bundesgericht Mitte Januar entschieden und damit eine Beschwerde der Stadt endgültig abgewiesen.

Mehr in der gedruckten Ausgabe des Klotener Anzeigers.

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