Ab sofort gilt am Zürcher Unispital ein Zutrittsverbot für Besucherinnen und Besucher. Mit der Präventionsmassnahme gegen das Coronavirus soll das Risiko für eine Ansteckung von Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern reduziert werden. Ausgenommen vom Verbot sind Besuche für Patienten in ausserordentlichen Situationen, dazu gehören Eltern von Kindern, Partner von Gebärenden sowie nahe Angehörige von sterbenden Menschen oder unterstützungsbedürftigen Patienten.
Das Besuchsverbot gilt bis auf Weiteres. Es werden Zutrittskontrollen durchgeführt. (pd.)








