Bewohnende einer nichtprivaten Alterseinrichtung im Kanton Zürich können künftig im Heim Sterbehilfe in
Anspruch nehmen. Ein entsprechendes Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft. Im «Spitz» in Kloten ist das schon lange möglich.
Mehr in der gedruckten Ausgabe des Klotener Anzeigers.