Stadtrat für Sozialhilfe-Referendum

Der Stadtrat und die Sozialbehörde der Stadt Kloten befürworten das Gemeindereferendum gegen den Beschluss des Kantonsrats betreffend «Änderung des Sozialhilfegesetzes; keine Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene».

Vorläufig Aufgenommene (Status F) sollen künftig keine Sozialhilfe mehr erhalten. Dies der Beschluss des Kantonsrats am 3. April. Am 17. Mai hat der Gemeinderat der Stadt Zürich mit grossem Mehr entschieden, das Gemeindereferendum gegen den Beschluss zu ergreifen. Die Klotener Stadträtin Gaby Kuratli, Ressort Soziales + Alter, erklärt nachfolgend die Ausgangslage, die möglichen Folgen für die Stadt Kloten und weshalb die bisherige Regelung besser ist.


Auch Status-F-Personen in Kloten
Wer in seinem Heimatland aufgrund der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder der politischen Anschauung verfolgt wird, erhält in der Schweiz Asyl. Viele Flüchtlinge aus Kriegsgebieten erfüllen diese Anforderungen nicht, weil sie zwar vor einem Konflikt fliehen, aber nicht persönlich verfolgt werden. Solche Personen erhalten häufig den Status F. Das heisst, sie erfüllen zwar die Voraussetzungen, um als Flüchtling anerkannt zu werden, nicht, aber sie werden auch nicht in ihre Heimat zurückgeschickt, weil die Situation dort zu gefährlich ist.
Viele der vorläufig Aufgenommenen sind junge Menschen aus Krisengebieten. Unter den in Kloten lebenden Asylbewerbern gibt es solche, die den Status F bereits erhalten haben, oder es ist davon auszugehen, dass sie ihn in absehbarer Zeit erhalten. Aktuell kommen die Asylbewerber in Kloten mehrheitlich aus Eritrea und Afghanistan.


Integration ist unabdingbar
Im Jahr 2011 hat das Stimmvolk des Kantons Zürich beschlossen, dass vorläufig Aufgenommene nach Sozi-alhilfegesetz, und damit nach den SKOS-Richtlinien, unterstützt werden sollen. Dieser Entscheid ermöglicht, dass Integrationsmassnahmen über die Sozialhilfe finanziert werden können. Da diese Personen, wie oben ausgeführt, voraussichtlich für eine längere Zeit in der Schweiz bleiben, ist das Ergreifen von Integrationsmassnahmen unabdingbar, um zukünftige hohe Sozialkosten möglichst zu vermeiden. Des Weiteren stehen mit der jetzt bestehenden Rechtsgrundlage nicht nur die gleichen Anreiz-, sondern auch Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung, die sich in der Sozialhilfe bewährt haben.


Änderung des Ausländergesetzes
Am 1. Oktober 2016 trat eine Änderung des Ausländergesetzes in Kraft, die besagt, dass vorläufig Aufgenommene zu tieferen Ansätzen als Einheimische zu unterstützen sind. Diese neue Bestimmung gilt es umzusetzen. Dies könnte im Rahmen des Sozialhilfegesetzes und der SKOS-Richtlinien erreicht werden, indem der Grundbedarf massvoll gesenkt wird. Eine Senkung des Grundbedarfs führt aber nicht zu einer Reduktion bei den Integrationsmassnahmen.


Mögliche Folgen für die Stadt
Wenn die vom Kantonsrat am 3. April 2017 beschlossene Änderung des Sozialhilfegesetzes in Kraft treten sollte, dann erhält die Stadt Kloten während sieben Jahren eine Pauschale von 36 Franken pro Person und Tag, welche die Personen mit Status F erhalten. Für Integrationsmassnahmen wird eine Bundespauschale von 6100 Franken pro Person und Jahr ausbezahlt. Da dieser Betrag für die nötigen Integrationsmassnahmen nicht reichen wird, müsste die Stadt Kloten den grössten Teil der Massnahmen selbst zahlen oder keine solchen Massnahmen anbieten. Das Risiko, dass vorläufig Aufgenommene nach der Sieben-Jahres-Frist weiterhin Unterstützung benötigen, welche die Stadt Kloten bezahlt, ist gross. Anreiz- und Sanktionsmöglichkeiten würde es nicht geben.


Bisherige Regelung ist besser
Würde dagegen die bisherige Regelung, die von der Stimmbevölkerung 2011 explizit angenommen wurde, in Kraft bleiben, dann bekämen die Personen mit Status F Sozialhilfe, die während einer Frist von zehn Jahren durch den Kanton bezahlt wird. Zu diesen Sozialhilfekosten gehören insbesondere auch die Kosten für Integrationsmassnahmen. Unter Abwägung der Vor- und Nachteile kann die bisherige Regelung klar als bessere der beiden Varianten bezeichnet werden, da insbesondere die langfristigen Kosten deutlich tiefer ausfallen dürften.
Der Stadtrat und die Sozialbehörde von Kloten befürworten deshalb das Gemeindereferendum gegen den Beschluss des Kantonsrats vom 3. April dieses Jahres. (pd.)

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