Spital Bülach: VR künftig ohne Standortgemeinde?

Heute Abend bestellt das Spital Bülach seinen Verwaltungsrat neu. Ein wichtiges Traktandum ist die Revision der Statuten, über die unter Punkt 7 befunden wird. Dazu muss man wissen: Das Spital Bülach gehört 33?Gemeinden im Zürcher Unterland, die teilweise auch in dessen Verwaltungsrat vertreten sind. Die Stadt Kloten als grösste Aktionärin hielt 2022 15,7 Prozent des Aktienkapitals, Bülach 11,61 Prozent und Opfikon als drittgrösste 10,9 Prozent. Bislang hatte Bülach als Standort­gemeinde einen garantierten Sitz im ­Verwaltungsrat. Doch das soll
nun geändert werden. Zusammen mit der ­Statutenanpassung ans revidierte ­Aktienrecht soll der Passus «Standort­gemeinde und zusätzlich bis zwei Aktionärsver­treter» gestrichen werden.
Will heissen: Die Standortgemeinde Bülach soll nicht mehr zwingend im ­Verwaltungsrat vertreten sein. Der Verwaltungsrat will mit dieser Aufhebung das Gewicht im Leitungsgremium weg von rein formalen Kriterien hin zu mehr Kompetenz verschieben. Das sieht Stadtpräsident Mark Eberli und Spitalverwaltungsrat selbstredend anders. Er plädiert für einen fixen Sitz im VR, denn bei den Ausbauten würde die Standortgemeinde gerne mitreden. (rs.)

 

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