Das neue Jagdgesetz verlangt ab 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand strikte Leinenpflicht für Hunde.
Bei den Jägern wird die einheitliche Lösung im Kanton Zürich begrüsst.
Mehr in der gedruckten Ausgabe des Klotener Anzeigers.
Das neue Jagdgesetz verlangt ab 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand strikte Leinenpflicht für Hunde.
Bei den Jägern wird die einheitliche Lösung im Kanton Zürich begrüsst.
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