Russisches Roulette auf Schweizer Dächern

Jeder dritte Berufsunfall mit bleibenden Schäden oder Todesfolge ist ein Absturzunfall. Eine neue Analyse der Berufsunfallzahlen der Suva zeigt: Die Folgen eines Absturzes von unter fünf Metern Höhe werden unterschätzt. Denn rund 50 Prozent der tödlichen Absturzunfälle ereignen sich von Höhen bis fünf Metern. Der Mensch ist nicht in der Lage, den Fall und den Aufprall zu beeinflussen. Deshalb muss man dafür sorgen, dass es erst gar nicht zu einem Absturz kommt.
Rund 9000 berufsbedingte Absturzunfälle verzeichnet die Suva aktuell pro Jahr. 280 dieser Unfallopfer tragen bleibende Schäden davon. In 22 Fällen endet der Absturzunfall gar tödlich. Fakt ist: Praktisch bei jedem Absturzunfall wird eine «Lebenswichtige Regel» verletzt. Hält man diese konsequent ein, kommt es erst gar nicht zu einem Absturz. Dass das Einhalten dieser Regeln der einzige Weg ist, sich gegen gravierende Folgen von Abstürzen zu schützen, zeigen Sturzsimulationen der Arbeitsgruppe für Unfallmechanik AGU. Sie hat im Auftrag der Suva die Folgen von Absturzunfällen aus verschiedenen Höhen analysiert. Sei es ab drei, fünf oder acht Metern: Es besteht ein hohes Risiko, dass der Aufprall mit dem Kopf zuerst erfolgt. Demzufolge liegt die primäre Verletzungsgefahr bei einem schweren Schädel-Hirn-Trauma, was oft zu Invalidität oder zum Tod führt. Aber auch wenn der Aufprall auf den Rücken erfolgt, können schwerste Verletzungen wie zum Beispiel Querschnittlähmungen die Folge sein. «Ein Absturz dauert sehr kurz. Bei drei Metern beispielsweise weniger als eine Sekunde. In dieser Zeit hat die abstürzende Person keine Chance, den Fall und den Aufprall zu beeinflussen», sagt Markus Muser, Unfallforscher bei der AGU. (pd.)

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