Richtplan: Regierungsrat überweist Vorlagen an den Kantonsrat

Die laufende Teilrevision 2016 des kantonalen Richtplans kommt voran: Gestützt auf die Einwendungen aus der öffentlichen Auflage und der Anhörung wurden die Richtplandokumente überarbeitet. Der Regierungsrat überweist die Vorlagen an den Kantonsrat, schreibt er in einer Mitteilung.

Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt sind gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Um sicherzustellen, dass zeitgerecht auf neue Entwicklungen reagiert werden kann, erfolgt dessen Überprüfung und Nachführung in der Regel mit jährlichen Teilrevisionen. Die Gründe für die Teilrevision 2016 sind vielfältig: So wurden Gebietsplanungen abgeschlossen, deren Grundsätze und Eckwerte nun im kantonalen Richtplan aufgenommen werden sollen. Zudem führte der fortgeschrittene Planungsstand von Vorhaben zu Anpassungen.

Beispielsweise wird im Kapitel «Siedlung» neu festgehalten, dass die Überdeckung von Verkehrsinfrastrukturen an geeigneten Lagen im kantonalen Interesse liegt. Im Kapitel «Landschaft» werden die Funktionen der Landschaftsverbindungen aktualisiert. Der fortgeschrittene Planungsstand des Rosengartentrams und Rosengartentunnels wird im Kapitel «Verkehr» abgebildet. Im Kapitel «Ver- und Entsorgung» wird neu aufgenommen, dass Kompostier- und Vergärungsanlagen unter bestimmten Bedingungen auch ausserhalb des Siedlungsgebiets erstellt werden können. Im Kapitel «Öffentliche Bauten und Anlagen» werden unter anderem die Grundsätze und Eckwerte der abgeschlossenen Gebietsplanungen ETH Hönggerberg Zürich und Kasernenareal Zürich aufgenommen.

Anregungen von Behörden, Privaten und Verbänden
Der Regierungsrat überweist nun die Richtplanteilrevision 2016, aufgeteilt in drei thematische Vorlagen, zur Beratung und Festsetzung an den Kantonsrat. Die Vorlage «Verkehr – Rosengartentram und Rosengartentunnel» wurde Ende September vom Regierungsrat beschlossen. Diese Vorlage wird nun zusammen mit der Vorlage «Kapitel Siedlung, Landschaft und Öffentliche Bauten und Anlagen», welche der Regierungsrat am 4. Oktober 2017 beschlossenen hat, an den Kantonsrat überwiesen, die Vorlage «Verkehr und Ver- und Entsorgung» folgt etwas später.

In die Vorlagen eingeflossen sind Anregungen und Einwendungen aus der öffentlichen Auflage und der Anhörung, die vom 16. Dezember 2016 bis 31. März 2017 stattfand. In deren Rahmen gingen rund 160 Stellungnahmen ein, davon 110 von Behörden sowie 50 von Privaten und Verbänden. Insgesamt lagen rund 400 teilweise auch gleichlautende Anträge vor. Der Erläuterungsbericht gibt Auskunft über die Behandlung der Anträge. (pd. / Foto: mai.)

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