Rettungswesen im Kanton wird gezielt gestärkt

Die Qualität des Rettungswesens im Kanton Zürich wird mit gezielten Massnahmen im Bereich der Anforderungen an die Rettungsdienste und der Disposition der Rettungsfahrzeuge weiter verbessert. Die neuen Vorgaben, die die Gesundheitsdirektion zusammen mit der kantonalen Einsatzleitzentrale und Vertretern der Rettungsdienste erarbeitet hat, kommen ab Mitte nächsten Jahres zum Tragen.

Das Rettungswesen im Kanton Zürich funktioniert für die zahlreichen täglichen Rettungseinsätze wie auch bei Grossereignissen in der Regel gut. Es kann und soll aber optimiert werden. Mit dieser Zielsetzung hat die Gesundheitsdirektion die Organisation des Rettungswesens im Kanton durchleuchtet und zusammen mit der Einsatzleitzentrale und Vertretern der Rettungsdienste Massnahmen erarbeitet. Diese betreffen zum einen die Qualitätsanforderungen, die die Rettungsdienste zu erfüllen haben, und zum andern die Disposition der zur Verfügung stehenden Rettungsmittel. Ebenfalls in das Projekt involviert waren Ärzteschaft, Spitäler und Gemeinden.

Separate Bewilligung für Verlegungstransporte
Neu werden im Kanton Zürich zwei Bewilligungskategorien geschaffen: Eine für effektive Rettungseinsätze und eine für einfache Verlegungstransporte. Damit kann sichergestellt werden, dass Patientinnen und Patienten in jedem Fall durch einen ihrem medizinischen Betreuungsbedarf entsprechenden Dienst versorgt werden. Die Anforderungen bezüglich Organisation, Personal und Infrastruktur, die ein Unternehmen für eine Bewilligung der Kategorie «Rettungsdienste» erfüllen muss, gehen dementsprechend über jene für einfache Verlegungsdienste hinaus. Dies betrifft beispielsweise die Einsatzbereitschaft rund um die Uhr für Rettungsdienste oder die Ausbildung der Rettungssanitäterinnen und -sanitäter.

Neue Dispositionsrichtlinien
Neben der Sicherstellung einer guten Mindestqualität aller im Kanton Zürich tätigen Rettungsdienste hat die Gesundheitsdirektion die Optimierung bei den Hilfsfristen im Fokus. Erreicht wird dies mit Vorgaben, wann zwingend das bestmöglich positionierte Fahrzeug aufzubieten und das am besten geeignete Spital anzufahren ist (Nächst-Best-Strategie).

Rettungsdienste erhalten die nötige Zeit zur Umstellung
Die neuen Vorgaben zu den Qualitätsanforderungen treten am 1. Juli 2018 in Kraft. Damit erhalten die Rettungsdienste die nötige Zeit, um Organisation, Abläufe und Infrastruktur anzupassen. Noch offen ist derzeit die Ausgestaltung des erforderlichen Notarztsystems; das entsprechende Konzept wird zusammen mit Experten in den nächsten Monaten erarbeitet. Es soll, unter Berücksichtigung allfälliger Übergangsfristen, ebenfalls im kommenden Jahr wirksam werden. Dieser Zeitrahmen gilt auch für die Vorgaben zu den für ein Einsatzgebiet vorzuhaltenden Einsatzmitteln und zur Umsetzung der Dispositionsrichtlinien. (pd./Foto: zvg.)


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