Religionsunterricht: Aus Sparübung wurde Mehraufwand

Ursprünglich war es als Sparübung gedacht, nun resultieren leichte Mehrkosten: Der Kanton bezahlt nun mehr ans Schulfach «Religion und Kultur».

Ein Gegenvorschlag wird zum Bumerang mit ungeahnter Kostenfolge; so liesse sich die Geschichte um das Schulfach «Religion und Kultur» kurz zusammenfassen. Resultat: Statt zu sparen, muss der Kanton nun 1,16 Millionen Franken mehr ausgeben. Das Schulfach «Religion und Kultur» wird künftig nicht mehr über Staatsbeiträge mitfinanziert. Gemäss Beschluss des Kantonsrats werden die Staatsbeiträge an die Gemeinden gestrichen, das Fach in die kantonalen Vollzeiteinheiten integriert und damit grundsätzlich wie die anderen Schulfächer finanziert – zu 80 Prozent durch die Gemeinden, zu 20 Prozent durch den Kanton. Der Regierungsrat hat entsprechende Verordnungsänderungen beschlossen.

Der neue Kantonsanteil ist damit aber höher als bisher, denn im alten Verteilschlüssel waren die Unterrichtskosten unvollständig ausgewiesen. Es fehlten darin Lohnkosten wie zum Beispiel die Sozialleistungen für das Lehrpersonal, die in allen anderen Pflichtfächern mit einbezogen werden. So wurde aus der kantonalen Sparübung der «Leistungsüberprüfung 16» eine Mehrausgabe von 1,16 Millionen Franken jährlich – was weniger ist als die 2,5 Millionen, welche Bildungsdirektorin Silvia Steiner bei der Budgetdebatte vor einem Jahr befürchtete.

Fehler beruht auf Gegenvorschlag

Positiv ist, dass damit eine Systemwidrigkeit abgeschafft wurde. Der Religionsunterricht hatte in der Schule historisch bedingt eine Sonderstellung. Mit dem Sanierungsprogramm 2004 wollte der Kanton das Fach «Biblische Geschichte» abschaffen, doch eine Volksinitiative, welche dessen Beibehaltung verlangte, zwang den Regierungsrat zu einem Gegenvorschlag. Damit schuf man das neutralere Fach «Religion und Kultur» und setzte dafür ab 2008 die besagte Teilentschädigung für die Gemeinden ein. Im Rahmen der «Lüp 2016» beantragte der Regierungs- dem Kantonsrat, die Staatsbeiträge für das Fach «Religion und Kultur» aufzuheben. Dieser war zwar einverstanden, verlangte aber, dass auch die Sonderbehandlung abzuschaffen sei – mit den erwähnten Folgen. Weiterhin nicht pauschal vergütet der Kanton Wahlpflichtfächer und besondere Unterrichtsformen wie Projektunterricht.

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