Das Bundesgericht hat entschieden, dass das Bundesamt für Verkehr das neue Flughafenparkhaus im Oberhau erneut prüfen muss – und die entsprechende Plangenehmigung aufgehoben.
Mehr in der gedruckten Ausgabe des Klotener Anzeigers.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass das Bundesamt für Verkehr das neue Flughafenparkhaus im Oberhau erneut prüfen muss – und die entsprechende Plangenehmigung aufgehoben.
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