Mehr SRG-Sendungen für Blinde und Sehbehinderte

Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband SBV freut sich, wenn Menschen mit Seheinschränkungen von einem möglichst umfassenden Angebot barrierefreier Sendungen im Fernsehen profitieren können. Die gestern von der SRG SSR und dem SBV sowie weiteren nationalen Organisationen der Sinnesbehinderten in Bern unterzeichnete Leistungsvereinbarung bringt ab 2018 erhebliche Verbesserungen.
 Für blinde und sehbehinderte Menschen von zentraler Bedeutung ist der massiv gesteigerte Anteil von Sendungen mit Audiodeskription. Bis Ende 2022 wird die Anzahl audiodeskribierter Stunden von bisher gut 230 Stunden schrittweise auf 900 Stunden erhöht und somit nahezu vervierfacht. Bereits 2018 sind es rund 450 Stunden. Die SRG macht dabei insbesondere die täglichen Hauptabend-Sendungen (18 bis 22.30 Uhr) in den ersten Programmen für Menschen mit einer Sehbehinderung zugänglich.
Ersatzweise ist eine möglichst zeitnahe Kompensation etwa als Video on Demand mit Audiodeskription vorgesehen. Zudem verpflichtet sich die SRG, beim Einkauf von Filmen und Sendungen wenn möglich jeweils Versionen mit Audiodeskription zu berücksichtigen sowie weitere Angebote wie Film-Klassiker barrierefrei auszustrahlen. Überdies ist die SRG bestrebt, den Zugang zu ihren Websites und Apps für sinnesbehinderte Menschen kontinuierlich weiter zu verbessern.Mit der neuen Leistungsvereinbarung für die Jahre 2018 bis 2022, die jene von Mitte 2012 ersetzt, werden die Anliegen und Forderungen des SBV weitgehend umgesetzt – nach einer intensiven Zeit der konstruktiven Verhandlungen ein äusserst erfreuliches Ergebnis.
Der SBV ist die nationale Selbsthilfeorganisation zum Thema Sehbehinderung. Der Verband unterstützt seit 1911 blinde und sehbehinderte Menschen in ihrem Bestreben, ein unabhängiges und erfolgreiches Leben im Beruf und in der Gesellschaft zu führen. Das Ziel erreicht der SBV mit Beratung, Schulung und mit der Förderung innovativer Technologien sowie mit Aufklärung und Sensibilisierung. (pd./Foto: zvg.)

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