Mehr Geld für mehr Ruhe

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl hat das neue Lärmgebührenmodell des Flughafens Zürich genehmigt. Für die Tagesrand- und Nachtzuschläge, insbesondere in der für den Verspätungsabbau vorgesehenen Zeit von 23 bis 23.30 Uhr, sind im Vergleich zu den bisherigen Tarifen Erhöhungen von 100 bis 400 Prozent vorgesehen. Dadurch sollen Airlines im Interesse der Anwohner Maschinentyp und Flüge anders planen und so die Lärmbelastung spätabends zu senken, schreibt das Bazl in einer Mitteilung.

Die nun genehmigten Lärmgebühren berücksichtigten sowohl die Bedeutung des Hubbetriebs wie auch die geforderten Lenkungsmassnahmen. Um sicherzustellen, dass der Swiss als Betreiberin des Drehkreuzes Zürich keine Wettbewerbsnachteile entstehen, profitieren hubrelevante Flüge von einer Entlastung – sofern sie vor 23.01 Uhr stattfinden. Nach zwei Jahren soll der Flughafen aufzeigen, wie sich die neuen Gebühren ausgewirkt haben – und wie diese allenfalls anzupassen sind.

Zusätzliche Nachtzuschläge werden grundsätzlich für Flüge zwischen 21 und 6 Uhr fällig. Sie sind umso grösser, je später der Start erfolgt: Ein hubrelevanter Airbus A321 der günstigeren Lärmklasse 3 bezahlt demnach ab September 2019 zwischen 21 und 22 Uhr wie bisher 100 Franken, ein «Ferienflieger» 400 Franken (bisher 100). Von 22.31 bis 23 Uhr kostet die Gebühr 200 Franken für hubrelevante, für «Ferienflieger» 800. Grössere und daher lautere Maschinen zahlen generell das Doppelte.

Wirksam oder zu hoch?

Noch teurer wird es für die Grossraummaschinen nach 23.01 Uhr: Ungeachtet der Hubrelevanz werden dafür 3000 Franken fällig, nach 23.31 Uhr 6000, nach 0.01 Uhr sind es 12 000 Franken. Dies betrifft vor allem die Swiss als Hubbetreiberin, die bei solchen Verspätungen genau wie alle anderen zur Kasse gebeten wird. Die Lufthansa-Tochter kritisiert die Gebühren denn auch, weil sich die Verspätungen tagsüber aufbauen würden – vor allem wegen der Einschränkungen am Zürcher Flughafen, aber auch wegen des wachsenden internationalen Luftverkehrs.

Modell eingehend untersucht

Dr. Andreas Wittmer vom Center for Aviation Competence der Universität St. Gallen, der für das Bazl die Gebühren untersuchte, hat im Gutachten vom August 2018 bereits festgehalten, dass zu hohe Gebühren dazu führten, dass eine Fluggesellschaft einen Flug ganz streicht – und somit der Hub-Betrieb langfristig gefährdet sein könnte. Deshalb müssten wirksame Gebühren einen ansehnlichen Teil des Gewinns pro Flug wegfressen – aber nicht den ganzen.

Mit den Einnahmen aus den Lärmgebühren wird der Airport Zurich Noise Fund (AZNF) gespeist, aus dem Fluglärmkosten wie zum Beispiel Schallschutzfenster für Anwohner bezahlt werden. (rs./pd.)

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