Klotener Stadtrat hat die Rahmenbedingungen für das Hilfspaket verabschiedet

Der Stadtrat hatte am 23. März ein Hilfspaket beschlossen. Dieses umfasst einen Kredit von 2 Mio. Franken für à-fonds-perdu Beiträge und einen Kredit von 2 Mio. Franken als Darlehen zur sofortigen Liquiditätssicherung.

Ziel der Massnahmen der Stadt Kloten ist es, die wirtschaftliche Not von in Kloten ansässigen KMU und Institutionen sowie in Kloten wohnhaften Inhabern von Kleinstbetrieben zu lindern, wie der Stadtrat in einer Mitteilung schreibt.

Da es sich um eine freiwillige Hilfe der Stadt Kloten handelt, hat die Stadt die Kriterien festgelegt. Sie orientieren sich am öffentlichen Interesse. Es gehe darum, so schreibt der Stadtrat weiter, dass diejenigen Unternehmen, die nicht genügend oder gar nicht durch die Leistungen von Bund und Kanton abgedeckt seien, finanzielle Unterstützung erhalten würden, so dass sie überleben könnten. Bei der Darlehensgewährung würden deshalb herabgesetzte Anforderungen an die Bonität gelten sowie ein Verzicht auf Sicherstellung. Weiter würden die Darlehen, wie vom Bund praktiziert, zinslos gewährt.


Von der Nothilfe ausgeschlossen sind folgende Personen, KMU und Institutionen:

- Die zwar durch die Coronavirus-Pandemie Ertragsausfälle haben, aber ihr wirtschaftliches Überleben selbst sicherstellen können;

- Die bereits vor der Coronavirus-Krise in Liquidation oder kurz vor dem Konkurs standen;

- deren Notsituation durch Arbeitslosenunterstützung oder Sozialhilfe getragen wird.

Kriterien für Institutionen:

- Sitz bzw. Ausübung der (Vereins-)Tätigkeit in Kloten;

- Bedeutung für Kloten (Soziales, Jugendförderung, Integration, Image etc.);

- Strategische Relevanz für die Stadt Kloten;

- Besondere Betroffenheit infolge der Coronavirus-Pandemie;

- Ausserordentliche Leistungen seitens Aktionären/Gönnern der Institution zur Bewältigung der Folgen der Coronavirus-Pandemie;

Kriterien für KMU

- Bedeutung für Kloten (Versorgungsmix, Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze usw.);

- Strategische Relevanz für die Stadt Kloten;

- Besondere Betroffenheit infolge der Coronavirus-Pandemie;

- Wirtschaftliche Überlebensfähigkeit bzw. Status vor der Krise.

Gesuche für Kredite und Darlehen können bis Mittwoch, 15. April, eingereicht werden. Die Gesuche sind online verfügbar unter www.kloten.ch/hilfspaket. Über eine erneute Fristansetzung im Falle der Verlängerung der bundesrätlich verordneten Massnahmen wird zu gegebenem Zeitpunkt entschieden. Der Entscheid über die vollständige bzw. teilweise Bewilligung des Gesuches wird dem Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin schriftlich mitgeteilt.

 

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