Keine Fluglärmentschädigung für Klotener Baugenossenschaften

Die Bundesrichter stellen Baugenossenschaften schlechter als Private: Weil sie nicht teurer vermieten könnten, gebe es durch den Fluglärm keinen Minderwert, der abzugelten wäre.

Mehr in der gedruckten Ausgabe des Klotener Anzeigers.

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