Kanton zieht positive Bilanz bei Integrationsarbeit

Der Regierungsrat will die erfolgreiche Integrationsarbeit im Kanton Zürich weiterführen, schreibt er in einer Mitteilung. Er lasse darum aufs erste kantonale Integrationsprogramm (KIP 1) das zweite (KIP 2) folgen. Der Regierungsrat setze dabei auf eine enge Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden. Das KIP 2 ergänzt die Integrationsarbeit der Schulen, der Berufsausbildung, des Gesundheitswesens, der Arbeitsmarktbehörden sowie der Sportverbände. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass sich die Massnahmen zur Integration der im Kanton Zürich lebenden ausländischen Bevölkerung ins Gesellschafts- und Erwerbsleben lohnen.

Der Anteil der Menschen ohne Schweizerpass im Kanton Zürich beträgt 26,3 Prozent. Die Unterschiede zwischen den Gemeinden sind gross. So beträgt der Anteil in Schlieren 46,2 Prozent und jener in Truttikon 5,1 Prozent. Rund 96 Prozent der Menschen ohne Schweizerpass kamen als Arbeitskräfte mit ihrer Familie (Personenfreizügigkeit). Knapp 4 Prozent der Menschen ohne Schweizerpass sind anerkannte Flüchtlinge oder vorläufig aufgenommene Personen. Gesamthaft leben im Kanton Zürich Personen aus 184 Nationen. Der überwiegende Teil dieser Personen, nämlich 68 Prozent, stammt aus EU/EFTA-Staaten.

Integration ist dann am erfolgreichsten, wenn die zugewanderten Menschen Zugang zu den sogenannten Regelstrukturen, also zu den Schulen, zum Gesundheitswesens, zur Erwerbsarbeit sowie zu Sport- und Kulturvereinen haben. Ergänzend dazu regeln Bund und Kantone seit dem 1. Januar 2014 die spezifische Integrationsförderung im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen. Mit dem ersten kantonalen Integrationsprogramm für die Jahre 2014 bis 2017 hat sich der Kanton Zürich dazu verpflichtet, seine Anstrengungen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den drei Schwerpunkten Information und Beratung, Bildung und Arbeit sowie Verständigung und gesellschaftliche Integration zu verstärken. Er hat dazu entsprechende Ziele und Massnahmen formuliert. Diese reichen von der Erstinformation für aus dem Ausland zugezogenen Personen über Deutschförderung, Elternbildungsangebote und Förderangebote für Kleinkinder bis hin zum interkulturellen Dolmetschen. Ebenfalls dazu gehören Angebote zur sozialen Integration und, insbesondere für Flüchtlinge, Massnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt.

Integrationsprogramm genehmigt

Der Regierungsrat genehmigt jetzt das von der Fachstelle für Integrationsfragen erarbeitete zweite kantonale Integrationsprogramm für die Jahre 2018 bis 2021. Die Massnahmen des KIP 2 bauen auf den im KIP 1 erfolgreich aufgebauten Angeboten auf. Wo nötig, sollen diese im Rahmen von KIP 2 optimiert und erweitert werden. Auch das KIP 2 ist wiederum als Ergänzung zu den Integrationsmassnahmen in den erwähnten Regelstrukturen konzipiert und soll diese nicht ersetzen.

Von der ausländischen Bevölkerung erwartet der Regierungsrat dabei der Wille und die Bereitschaft, sich zu integrieren und sich mit den Lebensbedingungen in der Schweiz aktiv auseinanderzusetzen. Migrantinnen und Migranten sollen ihren Beitrag zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit leisten, die am Wohnort gesprochene Landessprache lernen und die rechtsstaatlichen Normen und demokratischen Grundprinzipien respektieren.

Positive Bilanz

Das Engagement vieler Gemeinden und Städte hat nebst dem Engagement der Regelstrukturen wesentlichen Anteil am Gelingen des Zusammenlebens im Kanton. Viele Gemeinden haben die Integrationsförderung auf politischer Ebene anerkannt und als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung verankert. Mit 61 Zürcher Gemeinden hat die Fachstelle für Integrationsfragen Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Mit diesen kommunalen Angeboten konnten 83 Prozent der ausländischen Wohnbevölkerung erreicht werden. Ein weiterer Erfolg des KIP 1 ist die Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit Migrantinnen- und Migrantenvereinen. Es zeigt sich, dass der Einbezug ihrer Erfahrung und ihres migrationsspezifischen Wissens die Wirksamkeit von Integrationsmassnahmen erheblich steigert. Der Kanton Zürich wird die Zusammenarbeit mit Akteurinnen und Akteuren der Migrationsbevölkerung daher im Rahmen der zweiten Programmperiode verstärken.

Zusammenarbeit als Schlüssel zum Erfolg
Die Zuwanderung – in erster Linie in den Arbeitsmarkt - nimmt im Kanton Zürich weiterhin zu. Integration bleibt eine dauerhafte Staatsaufgabe. Die Zusammenarbeit zwischen einer Vielzahl kantonaler und kommunaler Verwaltungsstellen ist anspruchsvoll. Das KIP 2 intensiviert die interdirektionale Zusammenarbeit und Koordination im Kanton. Dies garantiert eine bessere Abstimmung unter den Akteuren der Integrationsförderung und die Nachhaltigkeit der Massnahmen. Ebenso führt das KIP 2 die bestehende enge Kooperation mit den Gemeinden fort und entwickelt sie weiter.

Unverändert bleiben die zwischen Bund und Kantonen vereinbarten Schwerpunkte. Aufgrund dieser und den im KIP 1 gesammelten Erfahrungen setzt der Kanton Zürich auch im KIP 2 einen deutlichen Akzent bei der Förderung der Sprachkompetenzen, bei den Massnahmen zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses und Zusammenlebens und der Arbeitsmarktintegration. Zudem verstärkt er Massnahmen zum Schutz vor Diskriminierung.

Der Bundesbeitrag fürs KIP 2 fällt aufgrund der Stabilisierungsprogramme des Bundes tiefer aus als fürs KIP 1. Für den Kanton Zürich beträgt der maximale Beitrag aus dem Integrationsförderkredit jährlich 5,71 Millionen Franken, was eine Kürzung um 700'000 Franken bedeutet. (pd.)

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