Kanton setzt Prämienverbilligung für 2019 fest

Der Regierungsrat hat die konkreten Beträge für die individuelle Prämi-enverbilligung der obligatorischen Krankenversicherung für das kommende Jahr festgelegt. Gesamthaft werden im Kanton Zürich 2019 über 900 Millionen Franken für Prämienverbilligungen eingesetzt.
Im kommenden Jahr wird der Bund dem Kanton Zürich für die Prämienverbilligung voraussichtlich 502,8 Millionen Franken auszahlen. Der Kanton seinerseits wird weitere 402,2 Millionen Franken beisteuern. Der Regierungsrat hat den Kantonsbeitrag auf dieser Höhe festgesetzt. Er entspricht, wie in den Vorjahren, 80 Prozent des mutmasslichen Bundesbeitrags. 2019 werden damit im Kanton Zürich über 900 Millionen Franken für Prämienverbilligungen aufgewendet; im laufenden Jahr stehen dafür 870 Millionen zur Verfügung.
Die Prämienverbilligung erfolgt im Kanton Zürich auf drei Arten: Erstens durch individuelle Beiträge an berechtigte Personen; dafür stehen 2019 rund 419 Millionen Franken, und damit 14 Millionen mehr als im laufenden Jahr, zur Verfügung; zweitens durch die Übernahme der Prämien bei Zusatzleistungs- und Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern (2019: rund 443 Millionen Franken) und drittens durch die Übernahme von Verlustscheinen von Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen konnten; der Aufwand dafür wird 2019 voraussichtlich gut 52 Millionen Franken betragen.

Neue Bundesbestimmungen berücksichtigt
Auf den 1. Januar 2019 tritt eine neue Bundesbestimmung zur Prämiengestaltung in Kraft: Für alle jungen Erwachsenen von 18 bis 25 Jahren werden die Krankenkassenprämien durch eine Änderung des Risikoausgleichs herabgesetzt, während die Prämien für Erwachsene ab 26 Jahren erhöht werden. Die tieferen Prämien für junge Erwachsene haben zur Folge, dass sich hier der Aufwand für die Prämienverbilligung leicht vermindert; die so freiwerdenden Mittel kommen im Gegenzug für die Verbilligung der Prämien von Kindern und Erwachsenen zum Einsatz. Eine weitere Änderung wird per 1. Januar 2019 bei den Bundesbestimmungen zur Prämienverbilligung wirksam: So wird bei der Verbilligung der Kinderprämie der Mindestanspruch von 50 auf 80 Prozent der Prämie angehoben. Diese Anpassung wirkt sich im Kanton Zürich nur bei Haushalten mit mittlerem Einkommen aus, da bei Familien mit unterem Einkommen bereits heute eine Kinderprämienverbilligung im Umfang von 85 Prozent der Prämie ausgerichtet wird.
Die vom Regierungsrat festgelegten Prämienverbilligungsbeiträge an anspruchsberechtigte Personen bewegen sich für das kommende Jahr zwischen 348 und 2424 Franken für Verheiratete und Alleinerziehende, zwischen 684 und 1884 Franken fu?r Alleinstehende und zwischen 1980 und 2388 Franken für junge Erwachsene (18- bis 25-jährig) in Erstausbildung. Die Höhe des konkreten Beitrags ist abhängig vom steuerbaren Gesamteinkommen der anspruchsberechtigten Person und von der Prämienregion des Wohnortes; einen Einfluss hat auch die Haushaltszusammensetzung (Einzelperson, Ehepaar, mit oder ohne Kinder). (pd.)

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