Kanton erlaubt Altersheimen weitere Lockerungen

Aufgrund der verbesserten Pandemie-Lage sind gemäss Mitteilung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich ab 8. Juni weitere Lockerungen in Alters- und Pflegeheimen möglich. Die Heime sollen ihren Bewohnenden mit einem Schutzkonzept möglichst viel Freiheit einräumen, ohne sie einer vermeidbaren Gefahr der Ansteckung durch das Coronavirus auszusetzen. Dieses Vorgehen sei gemeinsam mit den Heimverbänden Curaviva ZH und Senesuisse sowie dem Gemeindepräsidentenverband festgelegt worden, teilt die Gesundheitsdirektion mit. (pd. / Foto: mai.)

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