Jugendliche begehen mehr Delikte im digitalen Raum

Die Anzahl der durch Jugendliche begangenen Delikte im digitalen Raum hat im vergangenen Jahr zugenommen. Neben Pornographie, Gewaltdarstellungen und Ehrverletzungen finden auch Drohungen und Nötigungen vermehrt online statt. Trotz zahlreichen präventiven Anstrengungen zeigen sich viele Jugendliche von der digitalen Welt überfordert und agieren impulsiv, ohne an mögliche Folgen zu denken.  Bei Strafuntersuchungen gegen Minderjährige spielen Internet und Smartphone eine immer zentralere Rolle, wie eine Erhebung der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich zeigt. Nach einem Rückgang im Jahr 2016 hat die Zahl der beschuldigten Jugendlichen bei den im digitalen Raum begangenen Straftaten wie Pornographie, Gewaltdarstellungen, Ehrverletzungen, Drohung und Nötigung im Jahr 2017 zugenommen, bewegt sich aber insgesamt – trotz deutlichem Anstieg – auf moderatem Niveau. So wurde 2017 im Kanton Zürich gegen 81 Minderjährige (2016: 43) ein Strafverfahren wegen Pornographie eröffnet. In jedem zweiten Fall ging es um die Weiterverbreitung von pornographischem Material, in knapp jedem fünften Fall erstellten die Jugendlichen von sich selbst pornographische Erzeugnisse. Vielen sind die möglichen Konsequenzen dabei nicht bewusst. So können sich beispielsweise als Liebesbeweis freiwillig erstellte und verschickte Bilder und Videos, schnell unkontrollierbar weiterverbreiten, wenn sie in falsche Hände geraten, und unter Umständen auch als Druckmittel eingesetzt werden.

Fallbeispiel 1:        
Die 14-jährige A. wird von mehreren Bekannten umgarnt und um Nacktbilder gebeten. Sie fühlt sich geschmeichelt und erstellt zahlreiche pornographische Fotos und Videos von sich. Anschliessend schickt sie diese per Chat an mehrere minderjährige Kollegen. A. wird wegen Pornographie verurteilt.

Mehr männliche Beschuldigte
Auch bei den Gewaltdarstellungen, ein Delikt, das wie Pornographie mittlerweile ausschliesslich online begangen wird, haben die Verzeigungen im vergangenen Jahr zugenommen (2017: 43; 2016: 18). Ein Anstieg ist auch bei den Ehrverletzungen zu vermelden. Insgesamt wurden 80 Jugendliche (57) wegen Verleumdung, übler Nachrede oder Beschimpfung verzeigt. Dabei fanden zwei von drei Ehrverletzungen im digitalen Raum statt. Diese sind einfacher nachzuweisen, wiegen für das Opfer jedoch ungleich schwerer, da sie öffentlich stattfinden und somit von zahlreichen anderen Jugendlichen nachverfolgt werden können. Schauplatz waren in 40 Prozent der Fälle soziale Netzwerke oder ein Gruppenchat. Wurden Ehrverletzungen in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich oft von Mädchen begangen, blieb die Anzahl an weiblichen Beschuldigten 2017 konstant, während jene der männlichen zunahm.

Fallbeispiel 2:        
Obwohl sie den betroffenen Jungen nur flüchtig kennen, beschimpfen ihn sieben Jugendliche in einem Klassenchat aufs Übelste. Alle sieben werden wegen Beschimpfung verurteilt.


Drohungen und Nötigungen finden meist offline statt
Eine Zunahme war auch bei den verzeigten Drohungen (2017: 126; 2016: 92) und Nötigungen (2017: 69; 2016: 48) zu verzeichnen. Fand 2016 jede vierte Drohung im digitalen Raum statt, war es im vergangenen Jahr bereits jede dritte. Dabei zeigt sich, dass die Formen von Drohungen und der Einsatz von Medien vielfältiger werden. So sprachen die Beschuldigten Drohungen sowohl per Text- oder Sprachnachricht, telefonisch, mittels Social Media als auch per Videonachricht aus. Ebenfalls zugenommen haben die von Minderjährigen begangenen Nötigungen im digitalen Raum. Ihr Anteil stieg von 19 auf 29 Prozent. Bei jeder zehnten Nötigung spielten intime Fotos eine Rolle, die zwischen zwei Jugendlichen einst einvernehmlich ausgetauscht worden waren.

Fallbeispiel 3:        
Der 16-jährige B. chattet mit der gleichaltrigen Bekannten C.. Es kommt zu Unstimmigkeiten, zur Wiedergutmachung verlangt er Intimbilder von ihr. Zögernd schickt sie ihm die gewünschten Fotos. In der Folge nötigt er sie, ihm ein Video von sich bei sexuellen Handlung zu schicken und droht ihr, die bereits erhaltenen Fotos weiterzuverbreiten, sollte sie seiner Aufforderung nicht nachkommen. Erneut kommt sie der Forderung nach. Erst nachdem B. nach weiteren Videos verlangt, erstattet sie Anzeige. B. ist geständig und wird wegen Nötigung verurteilt.

Weitere Sensibilisierung notwendig
Trotz zahlreichen präventiven Anstrengungen ist vielen Jugendlichen die Tragweite ihres Handelns im digitalen Raum kaum bewusst. Viele sind von den Möglichkeiten, die sich ihnen online bieten, überfordert, reagieren impulsiv und denken kaum an allfällige Folgen. Ziel der durch die Oberjugendanwaltschaft bereits zum dritten Mal durchgeführten Erhebung ist es, Jugendliche und ihre Eltern für Delikte im digitalen Raum zu sensibilisieren. Denn nebst strafrechtlichen Konsequenzen können gewisse Handlungen wie Cybermobbing oder auch der Versand von Nacktbildern massive persönliche Schädigungen zur Folge haben, welche die Jugendlichen über Jahre hinweg immer wieder einholen.


Missbräuchlicher Medienkonsum
Die detaillierte Erhebung zum missbräuchlichen Medienkonsum bei Jugendlichen finden Sie unter: https://jugendstrafrechtspflege.zh.ch/internet/justiz_inneres/jst/de/aktuell/veroeffentlichungen.html (pd.)


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