Jugendkriminalität im Kanton auf unverändert tiefem Niveau

Die Jugendkriminalität im Kanton Zurich bleibt weiterhin auf tiefem Niveau, dies gilt auch fur Gewaltstraftaten. Minimal angestiegen ist die Zahl der eines Gewaltdelikts beschuldigten Jugendlichen. Der finanzielle Aufwand fur Schutzmassnahmen ging erneut zuruck, wie der Kanton mitteilt.


2016 eröffneten die Jugendanwaltschaften des Kanton Zurichs gegen 4670 Jugendliche ein Strafverfahren, im Jahr zuvor hatte die Zahl der beschuldigten Minderjährigen bei 4674 gelegen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 514 (499) Jugendliche einer Gewaltstraftat bezichtigt; die schwere Jugendgewalt befindet sich damit auf dem zweittiefsten Stand der letzten zehn Jahre. Sie liegt im Vergleich zum Vorjahr, als die Jugendgewalt ein Re-kordtief erreichte, um 3 Prozent höher. Seit dem Jahr 2009, als sich 1151 Minderjährige wegen einer Gewaltstraftat vor einer Jugendanwaltschaft verantworten mussten, ging die Zahl der wegen einer Gewaltstraftat beschuldigten Jugendlichen um uber 55 Prozent zuruck.

Mehr Strafbefehle
Die Jugendanwaltschaften erliessen 2016 insgesamt 4196 (2015: 3697) Strafbefehle, in 40 (41) Fällen wurde Anklage bei den Jugendgerichten erhoben. Es wurden 4094 (3665) Strafen ausgesprochen, dazu zählten 2355 (1994) Verweise, 1005 (937) Persönliche Leistun-gen, 571 (546) Bussen und 95 (118) Freiheitsentzuge. In 39 (40) Fällen wurde von einer Bestrafung abgesehen, bei 19 (21) Verurteilten ordneten die Jugendanwaltschaften und Gerichte 29 (30) Erwachsenenstrafen an. Aufgegliedert nach Deliktgruppen stellten die Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz mit 24,4 Prozent (25,1 Prozent) den grössten Anteil, gefolgt von den Vermögensdelikten mit 22,7 Prozent (22,4 Prozent) und den Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz mit 10,4 Prozent (11,7 Prozent). Ein erneuter Ruckgang lässt sich bei Verurteilungen wegen Delikten gegen Leib und Leben wie Körperverletzung und Tätlichkeiten beobachten. Sie machten 2,4 Prozent (3,0 Prozent) aller Verurteilungen aus. 6,2 Prozent (5,7 Prozent) aller Delikte richteten sich gegen die Freiheit, wozu Drohung, Nötigung und Hausfriedensbruch gehören, 0,8 Prozent (0,6 Prozent) gegen die sexuelle Integrität. Bei den Verurteilungen lag der Anteil der weiblichen Jugendlichen 2016 bei 25,1 Prozent und war damit etwas höher als im Vorjahr (23,8 Prozent). Der Ausländeranteil betrug 34,3 Prozent (33,9 Prozent).

Weniger Schutzmassnahmen
Die anhaltend tiefe Jugendgewalt, wie sie seit mehreren Jahren festgestellt werden kann, wirkte sich auch auf den finanziellen Aufwand fur Schutzmassnahmen aus. Zwar stieg die Anzahl an stationär untergebrachten Jugendlichen von 16 auf 18 Personen, bei den ambulanten Massnahmen (Aufsicht, persönliche Betreuung oder ambulante Behandlung) hingegen ist ein deutlicher Ruckgang zu vermelden (2016: 71; 2015: 91). Am Stichtag 31. Dezember 2016 befanden sich 50 (50) verurteilte Jugendliche in einer stationären und 188 (213) in einer ambulanten Massnahme. Der finanzielle Aufwand fur Schutzmassnahmen betrug 2016 17,4 Millionen (19,2). Damit lagen die Kosten fur Schutzmassnahmen um 42 Prozent tiefer als im Rekordjahr 2009, als insgesamt 30,0 Millionen fu?r Schutzmassnahmen aufgewendet werden mussten. (pd.)

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