Haftanstalten waren zu 89 Prozent ausgelastet

Heute präsentierte das Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies einen Überblick über die Zahlen des Jahres 2016 und die wichtigsten Entwicklungen der vergangenen Jahre.

Thomas Manhart, Chef des Amts für Justizvollzug, sprach laut dem Amt für Justizvollzug über die insgesamt 440`545 Aufenthaltstage auf 1357 Vollzugsplätze, die im Jahr 2016 zu 89 Prozent ausgelastet waren und erklärt, warum diese Auslastung ideal sei. Es gibt den Verantwortlichen die Möglichkeit, Gefangene, beispielsweise bei Verdunkelungsgefahr, zu versetzen. Die Aufenthaltstage in der Untersuchungshaft haben seit 2012 von damals 148`212 auf 125`887 im Jahr 2016 abgenommen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Kriminalität im Kanton Zürich – wie im Übrigen in der ganzen Schweiz – abgenommen hat.

Abgenommen hätten auch die Urlaube aus dem geschlossenen Vollzug von 267 im Jahr 2012 auf 193 im Jahr 2016. Abschliessend stellte Amtschef Manhart fest, dass es dem Justizvollzug gelungen sei, den Platzbedarf richtig einzuschätzen und gut zu planen. «Die Bedarfsplanung bleibt weiterhin ein wichtiges Thema», sagt Thomas Manhart. «Wir sind aktuell zusammen mit der Baudirektion daran, die Strategie für die Standortplanung unserer Gefängnisse und Institutionen festzulegen».

JVA-Direktor Andreas Naegeli sprach über die Altersentwicklung der Gefangenenpopulation der JVA Pöschwies. Seien im Jahr 2012 noch 15 Personen über 60 Jahre alt gewesen, waren es im Jahr 2016 bereits 30. Die Prognose für das Jahr 2019 liegt bei 36. Dies habe einen erhöhten Bedarf an Mitarbeitenden mit einer pflegerischen Ausbildung zur Folge.

In seiner Funktion als Stabschef und Leiter Forschung präsentierte Jérôme Endrass erstmals die Ergebnisse einer Rückfallstudie, welche die Rückfallraten der entlassenen Zürcher Straftäter während 16 Jahren auswertet. Dabei kam er zum Schluss, dass die Rückfallrate bei nicht therapierten Straftätern 16 Prozent und bei therapierten Straftätern 12 Prozent betrage (dies bei «Hands-On Gewalt- und Sexualdelikten» und einem Strafmass von mindestens 10 Monaten). (pd.)

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