Grünes Licht für schrittweisen Umstieg auf DAB+

Um die Radiobranche bei der Umschaltung von UKW zu DAB+ zu unterstützen, hat der Bundesrat in seiner Sitzung in der Radio- und Fernsehverordnung sowie in den Ausführungsbestimmungen zum Fernmelderecht die regulatorischen Anpassungen verabschiedet. Dies teilt das Bundesamt für Kommunikation mit. Unter anderem hat der Bundesrat beschlossen, dass alle Radio-Veranstalterkonzessionen, die Ende 2019 ablaufen, bis 2024 verlängert werden sollen. Damit erhält die Radiobranche die nötige Stabilität, um den Migrationsprozess von UKW zu DAB+ wie geplant bis spätestens Ende 2024 durchzuführen.

Die Revision der Radio- und Fernsehverordnung sieht vor, dass ab 2020 DAB+ zum Hauptverbreitungsweg wird, parallel zur sukzessiven Abschaltung von UKW. Die Radioveranstalter mit einem Service public-Auftrag erhalten ab 2020 eine garantierte Verbreitung auf einer DAB+-Plattform. Gleichzeitig sollen die Funkkonzessionen für die digitale Verbreitung bis Ende 2024 verlängert werden können.

Umstieg auf DAB+ auf Kurs
Im Frühjahr 2017 betrug der Anteil der digitalen Radionutzung (DAB+ und Internet) 57 Prozent, 8 Prozentpunkte mehr als im Herbst 2015. Im selben Zeitraum sank die UKW-Nutzung auf 43 Prozent. Bereits auf 1. Januar 2015 wurde die UKW-Verbreitungspflicht gelockert und auf 1. Juli 2016 die finanzielle Unterstützung der DAB+-Verbreitung während des Migrationsprozesses verbessert. Zudem läuft seit Februar 2017 die Informationskampagne "Radio zieht um". Auch die Radiobranche selbst ist sehr aktiv: bereits sind 56 der 57 UKW-Radios der SRG und der privaten Stationen auch über DAB+ empfangbar. (pd. / Foto: pw.)

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