Gottesdienste können ab dem 28. Mai wieder stattfinden. Die Glaubensgemeinschaften müssen dazu Schutzkonzepte erarbeiten. Dies hat der Bundesrat gemäss einer Mitteilung entschieden. Er hat zudem als gesetzliche Grundlage für die Swiss-Covid-App eine dringliche Änderung des Epidemiengesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Ausserdem hat er das Eidgenössische Departement des Innern damit beauftragt, frühzeitig einen Zugang zu Impfstoffen zu sichern. (pd. / Foto: mai.)