Gefährliche Drohnenregel in den Hardwald-Gemeinden

5 Kilometer um Flughäfen (rote Flächen) ist das Fliegen von Drohnen ohne Bewilligung verboten, ebenso in Naturschutzgebieten (gelb). Bild Swisstopo

In der neuen Polizeiverordnung haben die Hardwald-Gemeinden auch einen Drohnen-Passus drin. Doch der ist nichtig. Einzig Kloten hat ihn wieder gestrichen. In den anderen Gemeinden kann eine Verzeigung böse Folgen haben.

Mehr in der gedruckten Ausgabe des «Klotener Anzeigers».

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