Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben

Die Trockenheitssituation in den Zürcher Wäldern hat sich entspannt. Der Kanton Zürich hebt darum das Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe auf. Aktuell herrscht im Kanton Zürich noch eine mässige Waldbrandgefahr. Beim Umgang mit Feuer im Wald und in der Nähe des Waldes ist aber weiterhin Vorsicht geboten. Am 27. Juli hatte der Kanton Zürich nach wochenlanger Trockenheit und anhaltend hohen Temperaturen ein absolutes Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe ausgesprochen. Die Nächte werden nun länger, die Temperaturen sind stark zurückgegangen. Zusammen mit den verbreiteten und teils ergiebigen Regenfällen der letzten Tage hat sich die Trockenheitssituation in den Wäldern entspannt. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200 Meter Abstand) wird darum per sofort aufgehoben. Dies hat die Abteilung Wald des Amts für Landschaft und Natur (ALN) in Absprache mit dem Fachstab Trockenheit der Kantonalen Führungsorganisation (KFO) entschieden.

Damit ist es wieder erlaubt, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen und zu grillieren. Im Kanton Zürich herrscht allerdings nach wie vor mässige Waldbrandgefahr (Stufe 2 von 5). Beim Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe ist weiterhin Sorgfalt geboten. Im Umgang mit Feuer im Wald ist stets zu beachten:

  • Brennende Zigaretten und Zündhölzer nie wegwerfen.
  • Beim Feuern und Grillieren fest eingerichtete Feuerstellen verwenden.
  • Feuer laufend überwachen und allfälligen Funkenwurf sofort löschen
  • Grill-/Feuerstellen und deren Umgebung nur im absolut gelöschten Zustand verlassen.
  • Bei starkem und böigem Wind aufs Feuern verzichten.

Gewisse Gemeinden haben auf ihrem Territorium ein allgemeines Feuerverbot angeordnet (Art. 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz). Solche kommunalen Feuerverbote gelten auf dem gesamten Gemeindegebiet, also auch im Wald, falls er nicht ausdrücklich davon ausgenommen ist. Die Aufhebung der kommunalen Verbote ist Sache der Gemeinde. (pd.)

Weitere Informationen finden Sie auf www.waldbrandgefahr.ch und www.trockenheit.zh.ch.


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