Bund bevorzugt Güterverkehr statt S3-Halbstundentakt

Die S3 soll künftig nicht wie geplant im Halbstundentakt in der Hauptverkehrszeit zwischen Zürich-Hardbrücke und Bülach verkehren. Das hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) entschieden. Die dafür benötigten sogenannten „Trassen“ werden statt dem Personenverkehr dem Güterverkehr zugeschlagen, teilt der ZVV mit. Die S3 verkehrt deshalb dort nur im Stundentakt. Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) ist über diesen Entscheid überrascht, weil die Einführung dieses Angebots seit mehreren Jahren geplant war.
 
Mit den 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn übernimmt ab Dezember 2018 die neue S11 das bisherige Angebot der S3 im Limmattal. Die S3 sollte stattdessen in den Spitzenstunden im Halbstundentakt neu ins Zürcher Unterland nach Bülach geführt werden.
 
Planungen seit fast einem Jahrzehnt bekannt
Der definitive Fahrplan für die 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn wurde bereits 2009 fixiert. Darin war auch der Halbstundentakt der S3 im Unterland enthalten. Diese Massnahme wurde im Hinblick auf das starke Wachstum der Fahrgastzahlen im Unterland für nötig erachtet und hat sich bestätigt. Das Konzept war auch dem BAV bekannt. Der Kanton Zürich hatte gestützt darauf die Finanzierungskredite für Infrastrukturanpassungen von insgesamt 345 Mio. Franken gesprochen, wovon er rund zwei Drittel trägt.
 
Angebot und zusätzliche Doppelstockzüge bestellt
Gestützt auf diese Fahrpläne hat der ZVV zusammen mit den übrigen Bestellern (darunter auch der Bund) bei der SBB das Angebot der Zürcher S-Bahn verbindlich bestellt. Auch das Fahrplanverfahren des ZVV für das Verbundangebot 2019 ist einschliesslich der S3 und der darauf ausgerichteten Buslinien inzwischen rechtskräftig abgeschlossen worden. Dabei waren auch sämtliche Gemeinden involviert.

Für die zusätzlichen S-Bahn-Kurse wurden zudem auch neue Doppelstockzüge gekauft, die bei einer derart kurzfristigen Streichung der S3 nicht anders eingesetzt werden können.
 
ZVV prüft weitere Schritte
Der ZVV ist stets bestrebt, mittels transparenter und vorausschauender Planung grösstmögliche Sicherheit zu erlangen. Dies vor allem auch im Hinblick auf grössere finanzielle Investitionen. Der vorliegende Entscheid des BAV widerspricht Planungen und Vereinbarungen, die seit Jahren bekannt sind. Der ZVV wird die Begründung des Entscheids abwarten und anschliessend über allfällige weitere Schritte entscheiden. (pd. / Foto: mai.)

Zurück

Anzeigen



Partnerpublikationen:

Züriberg Zürich 2 Zürich Nord Zürich West Küsnachter Kilchberger Stadt-Anzeiger Anzeiger von Wallisellen Der Glattfelder Volketswiler Nachrichten