Andres Türler wird neuer VR-Präsident der Zoo-Seilbahn

Der Zürcher Alt-Stadtrat soll dem lange gehegten Projekt zu neuem Schwung verhelfen. Türler übernimmt das Amt von Barbara Schmid.

Ziel und Motivation des früheren VBZ-Chefs ist, den Zoo Zürich optimal mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erschliessen. «Mir liegt sehr am Herzen, dass die Besucherinnen und Besucher nicht mit dem Auto sondern mit dem ÖV anreisen», erklärt der 60-Jährige. Türler ist überzeugt, dass die Zooseilbahn das richtige Mittel ist, um dieses Ziel zu erreichen: «Sie ist sicher, schnell, leise und umweltfreundlich. Die Seilbahn ist die zukunftsgerichtete Lösung für die Anreise mit dem ÖV in den Zoo Zürich.»

Die Seilbahn soll den Zoo Zürich ab dem Bahnhof Stettbach schnell und komfortabel verbinden und die Verkehrssituation beim Zoo insbesondere an Spitzentagen damit deutlich entschärfen.

Team bleibt bestehen
Im Verwaltungsrat stehen Andres Türler der Dübendorfer Peter Anderegg, alt-Kantonsrat und Präsident des VöV Zürich, sowie der stellvertretende Zoodirektor Andreas Hohl als VR-Delegierter zur Seite. Die abtretende Präsidentin Barbara Schmid führte den Verwaltungsrat seit der Gründung der Zoo Seilbahn AG vor neun Jahren. Kompetent und mit grossem Engagement setzte sich die Juristin in dieser Zeit unermüdlich für die Zooseilbahn ein.

Neue Gondel zum Probesitzen ausgestellt
Ab sofort ist im Zoo Zürich ein aktuelles Modell der kinderwagentauglichen und behindertengerechten Zehnergondeln ausgestellt, die für die Zooseilbahn vorgesehen sind. Die Besucher können in der Gondel probesitzen und sich an einem Bildschirm über das Projekt informieren.

So geht es weiter
Die öffentlichen Auflagen des im Mai dieses Jahres eingereichten Genehmigungsgesuchs und des dazugehörigen kantonalen Gestaltungsplans sind nach dreissig respektive sechzig Tagen ordnungsgemäss zu Ende gegangen. Die Festsetzung des Gestaltungsplans durch den Kanton Zürich erfolgt voraussichtlich im ersten Quartal 2019. Die Weiterbearbeitung durch das Bundesamt für Verkehr erfolgt, sobald der kantonale Gestaltungsplan Rechtsgültigkeit erlangt hat. (pd.)

 

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