Am Montag: Blutspenden nicht vergessen

Auch mit den Massnahmen des Bundesrates ist eine Blutspende möglich und wichtig. Die Tätigkeit der Blutspendedienste ist zur Sicherstellung der Blutversorgung explizit erlaubt. Spitäler sind weiterhin für schwerkranke oder verletzte Patientinnen und Patienten auf Blutkonserven angewiesen.
Der Zürcher Blutspendedienst führt zusammen mit dem Samariterverein Kloten und Samaritern aus der Region am Montag, 18. Januar, eine Blutspendeaktion durch. Von 16 bis 20 Uhr kann im Stadtsaal Schluefweg Blut gespendet werden. Ihre Spende ist wichtig und notwendig.
Blutspenden ist unbedenklich
Coronaviren werden typischerweise über Tröpfchen (Niesen, Husten) übertragen. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, dass diese Viren über das Blut weitergegeben werden. Alle Blutspendezentren halten sich an die vom Bundesrat und Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgegebenen Sicherheitsvorschriften und sorgen weiterhin dafür, dass das Blutspenden für alle Beteiligten in einem sicheren Rahmen stattfindet. Blutspenderinnen und -spender werden gebeten, die Vorgaben des BAG und des kantonsärztlichen Dienstes zu beachten.
Das Wichtigste in Kürze
•?Wer gesund ist und keine Symptome wie Fieber, Husten, Schnupfen & Atembeschwerden oder einen plötzlichen Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns hat, darf Blut spenden.
•?Beim Auftreten von Symptomen innerhalb von 14 Tagen nach der Blutspende ist dies unverzüglich dem Blutspendedienst zu melden.
•?Personen über 65 Jahren können wieder spenden.
•?Falls beim Spender eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen wurde, darf er einen Monat nach erfolgter Symptombewältigung wieder Blut spenden.
•?Falls der Spender Kontakt hatte zu Personen mit bestätigter Coronavirus-Infektion, gilt eine Wartefrist von 14 Tagen.
Die Schutzmassnahmen
Zum Schutz der Spenderinnen und ­Spender kommen neben den bekannten Hygienemassnahmen zusätzlich verstärkte Massnahmen zur Anwendung. Dazu gehören z.B. die Händedesinfektion beim Betreten der Blutspendeeinrichtung, Fieber messen bei allen Spendenden, regelmässige Desinfektion von Oberflächen und Gerätschaften, Vergrösserung der Abstände zwischen den Betten und Maskentragepflicht sowohl für Spender wie auch für das Personal. (e.)

Weitere Informationen: www.blutspende­zurich.ch oder www.blutspende.ch

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