Ab sofort gilt ein Feuerverbot in Kloten


Die andauernde Trockenheit und die hohen Temperaturen führen auch auf dem Gemeindegebiet von Kloten zu einer hohen Brandgefahr. Die auf das Wochenende zu erwartenden Niederschläge werden die Situation kaum entschärfen, wobei explizit die Flächen- und Waldbrandgefahr weiter zunehmen wird.
 
Die zuständigen Behörden des Kantons Zürich haben am Freitag die Gefahrensituation neu als gross eingestuft (Gefahrenstufe 4 von 5). Mit der Erhöhung der Gefahrenstufe hat die Stadt Kloten für ihr Gemeindegebiet entschieden, gestützt auf § 18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz ein allgemeines Feuerverbot zu erlassen, wie einer Mitteilung zu entnehmen ist.
 
Das allgemeine Feuerverbot tritt ab sofort in Kraft und beinhaltet folgende Regelungen:
 
•           Keine offenen Feuer im Freien. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills (auch nicht in Gärten, auf Balkonen, Terrassen und Grillplätzen)
•           Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
•           Kein Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art.
•           Das Steigenlassen von "Heissluftballonen / Himmelslaternen" (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
•           Keine Höhenfeuer abbrennen.
•           Keine Fackeln anzünden.
•           Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren auf Gas- oder Elektrogrills.
 
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch die städtischen Behörden (Information auf der Webseite der Stadt Kloten: www.kloten.ch).
 
Übertretungen werden nach Art. 38 des Gesetzes über die Feuerpolizei und Feuerwehrwesen (861.1) bestraft.
Wer einen Brand verursacht, wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt. (pd.)
 

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