Lightbox Demo
Zeitungskopf

Bild_Film

Bild_Engelwww.TrauerkartenDruck.ch

Leserbriefe

Wir freuen uns über jeden Leserbrief über politische, kulturelle oder gesellschaftliche Themen im lokalen Bereich und drucken ihn gerne in unserer Rubrik «Lesertribüne» ab. Bei einem Leserbrief gibt es aber bestimmte Regeln zu beachten, die unten nachzulesen sind. Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu kürzen oder nur Auszüge daraus wiederzugeben. 

Leserbrief einsenden

 

Regeln für Leserbriefe

  • Leserbriefe können per Fax, E-Mail oder per Post eingesendet werden. Bitte kennzeichnen Sie Ihr Schreiben deutlich als «Leserbrief».
  • Leserbriefe werden nur veröffentlicht, wenn Sie mit der Angabe von Vornamen, Namen, Adresse und Telefonnummer auf der Redaktion eintreffen (auch für Rückfragen wichtig).
  • Leserbriefe werden in der Zeitung grundsätzlich unter dem vollen Namen des Autors unterzeichnet; in Ausnahmefällen ist es erlaubt, nur die Initialen zu veröffentlichen, vorausgesetzt, Name und Adresse sind der Redaktion bekannt. Diese behält sich das Recht vor, die Angaben freizugeben, sofern berechtigter Anspruch darauf besteht.
  • In der Kürze liegt die Würze: Leserbriefe sollten die Länge von 2000 Zeichen nicht überschreiten.
  • Über Publikation, Kürzung oder Bearbeitung (etwa in Bezug auf die Titelsetzung) der möglichst knapp und sachlich abgefassten Zuschriften entscheidet die Redaktion.
  • Für den Inhalt der veröffentlichten Zuschriften trägt zwar der jeweilige Verfasser, die Verfasserin die Verantwortung, doch die Leserbriefe erscheinen unter der Verantwortung der Redaktion.
  • Anonyme Zuschriften und «Streusendungen» landen im Papierkorb. Keine Chance auf einen Abdruck haben auch Beiträge mit ehrverletzenden oder offensichtlich falschem Inhalt und organisierte «Kampagnenbriefe».
  • Leserbriefe können Reaktionen auf früher veröffentlichte Beiträge sein; möglich ist aber auch, dass ein Leser von sich aus ein Thema zur Sprache bringt. Leserbriefe können auch durch die Redaktion kommentiert werden.

Leserbriefe zu Abstimmungen und Wahlen:

Wir sind uns bewusst, dass sich ein Teil des Wahlkampfes – vor allem der Beitrag der Bevölkerung – über die Lesertribüne abwickelt. Da möglichst vielfältige Meinungen zum Zuge kommen sollen, der Platz jedoch beschränkt ist, sollen Meinungsbeiträge möglichst kurz gehalten werden.

Die letzte Lesertribüne zu Wahlen oder Abstimmungen wird jeweils zehn Tage vor dem Termin der Abstimmung/Wahl veröffentlicht. Damit soll garantiert werden, dass niemand vor einer Wahl/Abstimmung angegriffen wird, ohne sich vor dem Termin noch öffentlich wehren zu können.

In der Ausgabe vor dem Wahl-/Abstimmungssonntag werden nur noch Repliken auf Leserbriefe publiziert.

 

zurück Seitenanfang
© Verlag Spross AG