Der Regierungsrat sagt, der Entscheid, Beatrix Jud 10 000 Franken für ihren Anwalt zu bezahlen, sei nicht per se falsch, aber zu wenig begründet.
Mehr in der gedruckten Ausgabe des Klotener Anzeigers.
Der Regierungsrat sagt, der Entscheid, Beatrix Jud 10 000 Franken für ihren Anwalt zu bezahlen, sei nicht per se falsch, aber zu wenig begründet.
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