Bevölkerung hat hohe Erwartungen an Datenschutz

Zehn Jahre nach Einführung und vor dem Hintergrund der bevorstehenden Revision des Gesetzes über die Information und den Datenschutz legt der Datenschutzbeauftragte heute den Synthesebericht seiner Wirkungsevaluation vor. Die Evaluation erfolgte gemäss dem gesetzlichen Auftrag und wurde in vier Teilprojekten durchgeführt. Wie der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich mitteilt, befassten sich diese mit dem Stand der Sensibilisierung der Bevölkerung, der Einhaltung der Gesetzmässigkeit, der Erfüllung der Informationspflicht der öffentlichen Organe sowie den Instrumenten zur Aufsicht bei Datenschutz und Information.

Transparenz und Schutz der Daten sehr wichtig
Die Gesetzesevaluation zeigt, dass die Bevölkerung des Kantons Zürich den Zugang zu Informationen und den Datenschutz als sehr wichtig erachtet. In einer repräsentativen Umfrage bewerteten die Befragten die Wichtigkeit des Öffentlichkeitsprinzips und des Datenschutzes mit 7.7 respektive 8.4 von 10 Punkten. Das Wissen über das Öffentlichkeitsprinzip ist jedoch wesentlich geringer als beim Datenschutz.

Der Zugang zu Informationen ist laut dem Synthesebericht im Kanton Zürich «vergleichsweise wenig vorteilhaft» organisiert. Während der Datenschutzbeauftragte in seinem Bereich für die Bevölkerung und alle öffentlichen Organe tätig ist, gibt es für Anliegen zum Zugang zu Informationen keine zentrale Anlaufstelle, die berät, informiert und vermittelt. Bei Rekursen sehen sich die Bürgerinnen und Bürger je nach Amt verschiedenen Instanzen gegenüber, was im Synthesebericht als «unter Umständen abschreckend» bezeichnet wird. Zudem stufen die öffentlichen Organe den voraussetzungslosen Zugang zu Informationen – mit einem Durchschnittswert zwischen 5 und 6.7 auf der Zehnpunkteskala – im Gegensatz zur Bevölkerung als weniger wichtig ein.

Öffentliche Organe in der Pflicht
Angesichts der Erwartungshaltung aber auch des Wissensdefizits der Bevölkerung besteht  Handlungsbedarf bei den öffentlichen Organen. Das Öffentlichkeitsprinzip und die Bestim-mungen zur Transparenz der Verwaltung sind nicht Selbstzweck. Der niederschwellige Zugang zu Information ist vielmehr ein Instrument zur Förderung der freien Meinungsbildung, der Wahrnehmung der demokratischen Rechte und der politischen Partizipation.

Risiken der Digitalisierung eindämmen
Die Ergebnisse der Gesetzesevaluation zeigen, dass der Datenschutz gestärkt werden muss. Die Bevölkerung erwartet einen zuverlässigen Schutz ihrer Daten, andererseits erhöhen sich durch die Digitalisierung die Risiken bei den Datenbearbeitungen. Die datenschutzrechtlichen Instrumente müssen deshalb durch gesetzgeberische Massnahmen angepasst werden.

Der Datenschutzbeauftragte kann nur eine sehr beschränkte Anzahl der Datenbearbeitungen von öffentlichen Organe kontrollieren und die Umsetzung von Verbesserungshinweisen bleibt lückenhaft. Zudem haben die öffentlichen Organe einen erhöhten Bedarf an Unterstützung, wie der Synthesebericht darlegt. Diesen kann der Datenschutzbeauftragte mit seinen aktuellen Ressourcen nicht decken. Dadurch sind Personendaten bei Kanton und Gemeinden hohen Risiken ausgesetzt. Oft könnten allerdings mit geringen zusätzlichen Mitteln entscheidende Verbesserungen erreicht werden. (pd. / Foto: mai.)

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