Besserer Schutz vor Radongas

Die Gesundheit von Personen, die über einen langen Zeitraum dem natürlich vorkommenden, radioaktiven Radongas ausgesetzt sind, ist gefährdet. Mit der Verschärfung der zulässigen Radonkonzentrationen sorgt die revidierte Strahlenschutzverordnung für einen besseren Schutz. Die örtlichen Baubehörden im Kanton Zürich machen Bauherrinnen und Bauherren künftig auf ihre neuen Pflichten aufmerksam. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft startet eine Messkampagne in Schulen, Kindergärten und allen anderen Kinderbetreuungseinrichtungen. Wo nötig ordnet es Sanierungen an.
Radon ist ein radioaktives Edelgas, das natürlicherweise im Boden vorkommt. Es kann sich in den unteren Geschossen von Gebäuden ansammeln und zerfällt dort in ebenfalls radioaktive Folgeprodukte. Werden diese kleinsten Partikel in hohen Konzentrationen und über einen langen Zeitraum eingeatmet, kann dies zu Lungenkrebs führen. Zu hohen Radonkonzentrationen kommt es vor allem in Gebäuden, die undicht gegen den Untergrund und gleichzeitig schlecht durchlüftet sind. Mit der Revision der Strahlenschutzverordnung will der Bund die Bevölkerung besser vor den Gesundheitsgefahren durch Radon schützen. So wurde die maximal erlaubte Radonkonzentration für Räume, in denen sich Personen über längere Zeit aufhalten, deutlich gesenkt und an die internationalen Richtlinien angepasst. Zuständig für die Umsetzung der neuen Vorschriften sind die Kantone.
Neue Anforderungen für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer
Verantwortlich für die Einhaltung des neuen Radon-Referenzwertes von 300 Bq/m3 sind die Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden. Mittels kostengünstiger Radonmessungen kann festgestellt werden, ob der Referenzwert im bestehenden Gebäude eingehalten ist. Werden zu hohe Radonkonzentrationen gemessen, sind Massnahmen zu treffen. Je nach Situation ist eine Radonsanierung notwendig, die allenfalls im Rahmen der nächsten grösseren Gebäuderenovation durchgeführt werden kann. Auch eine Nutzungsänderung des betroffenen Raums ist denkbar. Bei Neu- und Umbauprojekten müssen neu präventive bauliche Massnahmen ergriffen werden, um einen genügenden Schutz vor Radon zu gewährleisten. Die örtlichen Baubehörden machen die Bauherrinnen und Bauherren künftig darauf aufmerksam.
Schutz vor Radon in Schulen und Kindergärten
Für Kinder sieht die revidierte Strahlenschutzverordnung spezifische Schutzmassnahmen vor. So müssen in allen Schulen, Kindergärten und weiteren Kinderbetreuungseinrichtungen Radonmessungen durchgeführt werden. Bei einer Überschreitung des Referenzwertes sind Massnahmen zu treffen. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) koordiniert und überwacht die Durchführung der Messungen und ordnet bei einer Überschreitung eine Radonsanierung an. Zudem zeichnet das AWEL für die Messungen in den kantonalen Schulen verantwortlich. Bei allen anderen Schulen, Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen müssen die Gebäudeeigentümerinnen oder -eigentümer diese Messungen selbst veranlassen. Die Baudirektion hat kürzlich alle Schulgemeinden, Privatschulen und weiteren Kinderbetreuungseinrichtungen mit einem Schreiben über das genaue Vorgehen informiert. Die Messungen werden innerhalb der nächsten fünf Jahre durchgeführt. (pd.)


Mehr zum Thema:

Dokumente zum Download
Strahlenschutzverordnung (BAG):
www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20163016/index.html

Weitere Informationen zum Thema Radon und Dokumente zu den rechtlichen Grundla- gen finden Sie auf unserer Homepage unter www.luft.zh.ch sowie der Homepage des BAG unter www.ch-radon.ch.

Zurück

Anzeigen



Partnerpublikationen:

Züriberg Zürich 2 Zürich Nord Zürich West Küsnachter Kilchberger Stadt-Anzeiger Anzeiger von Wallisellen Der Glattfelder Volketswiler Nachrichten