Abstimmungen: Weniger Stau, weniger Abzüge?

Bald wird im Kanton über vier Vorlagen abgestimmt: Gegenvorschlag zur Anti-Stau-Initiative, Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs, Heimfinanzierung und Aufhebung der Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene.

Im Oktober 2014 wurde die kantonale Volksinitiative «Stopp der Verkehrsbehinderung (Anti-Stau-Initiative)» eingereicht. Sie verlangt, dass die Leistungsfähigkeit des kantonalen Strassennetzes an die Nachfrage des motorisierten Individualverkehrs auszurichten sei. Kantons- und Regierungsrat lehnten diese ab, stimmen jedoch dem Grundanliegen der Initianten zu, dass eine gut ausgebaute und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur für die Bevölkerung und die Wirtschaft des Kantons Zürich von grosser Bedeutung ist. Daher beschloss der Kantonsrat auf Antrag des Regierungsrates, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Eine Verminderung der Leistungsfähigkeit im Strassennetz ist demnach mindestens auszugleichen. Mit der Verfassungsänderung soll die Bedeutung des motorisierten Privatverkehrs in der Kantonsverfassung erhöht werden.


Die Gegner sind der Meinung, dass der Gegenvorschlag die Interessen der Autofahrer einseitig bevorzugt. «Die rückwärtsgewandte Strassenbaupolitik zersiedelt das Land und belastet die Bevölkerung zunehmend mit Lärm und Luftverschmutzung», wird betont.
Nein sagen SP, Grüne, GLP, AL und EVP, Ja sagen SVP, BDP, CVP und FDP.


Aufhebung der Sozialleistungen

Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, werden seit 2012 von der Sozialhilfe unterstützt. Das heisst, sie haben Anspruch auf einen monatlichen Grundbedarf in gleicher Höhe wie alle Sozialhilfebeziehenden. Im Frühjahr 2017 folgte der Kantonsrat einer parlamentarischen Initiative, welche die Rückkehr zum alten System mit deutlich tieferen Ansätzen gemäss Asylfürsorge forderte.


Damit könnten Kosten von gesamthaft 5 bis 10 Millionen Franken eingespart werden. Den Gemeinden würden aber zusätzliche Kosten für die Integration entstehen, die künftig nicht mehr durch den Kanton rückerstattet werden.
Die Gegner argumentieren, dass 90 Prozent aller vorläufig aufgenommenen Menschen langfristig in der Schweiz bleiben. Für ihre soziale und berufliche Integration und damit ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben sind gute Deutschkenntnisse eine zentrale Voraussetzung. Zudem können Personen, die Sozialhilfe beanspruchen, zu Gegenleistungen verpflichtet werden. Dazu gehört beispielsweise die Teilnahme an Ausbildungs- und Beschäftigungsprogrammen. Um den gesetzlichen Integrationsauftrag für vorläufig Aufgenommene zu erfüllen, müssten die Gemeinden bei einer Rückkehr zum alten System zu einem erheblichen Teil eigene Mittel in Integrationsmassnahmen investieren, die der Kanton nicht wie bisher über die Sozialhilfe zurückerstattet. Der Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich hat sich deshalb gegen die Gesetzesänderung ausgesprochen. Das Gemeindereferendum wurde unter anderen von den Städten Zürich und Winterthur ergriffen.


Vorläufig aufgenommene Ausländer sind Personen, welche die Schweiz eigentlich verlassen müssten, die aber nicht weggewiesen werden können, weil die Ausweisung nicht zulässig, nicht zumutbar oder nicht möglich ist. Im Kanton Zürich waren Ende Mai 2017 insgesamt 5597 vorläufig Aufgenommene mit Ausweis F gemeldet.
Nein sagen SP, Grüne, AL, CVP und EVP, Ja sagen FDP und SVP, GLP Stimmfreigabe.


Arbeitsweg und Heimfinanzierung
Unbestritten ist die Vorlage, die Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs auf neu 5000 Franken pro Jahr festzulegen. Arbeitnehmer können heute sämtliche Kosten für den Arbeitsweg als Berufskosten von ihren steuerbaren Einkünften abziehen. Bei der direkten Bundessteuer wurde der Arbeitswegkostenabzug im Rahmen der Schaffung des Bahninfrastrukturfonds auf 3000 Franken begrenzt. Als Folge des von den Stimmberechtigten beschlossenen Bahninfrastrukturfonds des Bundes muss der Kanton Zürich neu jährlich einen Beitrag von rund 120 Millionen Franken leisten. Dies entspricht rund zwei Prozent der jährlichen Staatssteuereinnahmen. Um diese Mehraufwendungen mindestens teilweise auszugleichen, soll der Fahrkostenabzug künftig wie beim Bund auch auf kantonaler Ebene begrenzt werden. Durch die Begrenzung des Abzugs auf 5000 Franken ergeben sich jährliche Mehreinnahmen von rund 26,3 Millionen Franken für den Kanton und von rund 28,7 Millionen Franken für die Gemeinden. Für Benutzer der öffentlichen Verkehrsmittel bleiben weiterhin die gesamten Arbeitswegkosten in der 2. Klasse abzugsfähig. Die SVP sagt Nein, alle anderen Ja.


Unbestrittene Heimfinanzierung
Fast unbestritten ist die Vorlage der Heimfinanzierung. Kantons- und Regierungsrat wollen das Jugendheimgesetz anpassen und so eine solide Grundlage für die bewährte Praxis der gemeinsamen Finanzierung der Heimkosten schaffen. Ohne diese Anpassung bestehe die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche wegen finanzieller Fehlanzeige vermehrt in Heime eingewiesen werden, anstatt dass günstigere und für das Kindeswohl sinnvollere Massnahmen ergriffen werden. Die Gegner argumentieren, dass keine übereilte Gesetzesanpassung vorgenommen werden sollte.
Ja sagen SP, Grüne, AL, CVP, EVP und SVP, Nein sagt die FDP, GLP erteilt Stimmfreigabe. (mai.)

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